Sachverständiger Werder (Havel)

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Andreas Henke Werder (Havel)
Dipl.-Ing. (FH)

Andreas Henke

Bausachverständiger und Baugutachter

Eisenbahnstraße 23
14542 Werder (Havel)
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Diplom-Ingenieur (Fachhochschule) Fachrichtung Hochbau
  • Gutachter für das Dachdecker- und Klempnerhandwerk mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Werder (Havel) steht Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Herr Andreas Henke als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Andreas Henke kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Werder (Havel), behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Werder (Havel) kommen bzw. sich nicht in Werder (Havel) auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Werder (Havel) - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Werder (Havel) ist eine Stadt im brandenburgischen Landkreis Potsdam-Mittelmark in der Landeshauptstadt Berlin. Als staatlich anerkannter Erholungsort, mit rund 26.720 Einwohnern ist Werder überregional, auch durch das frühjährliche Baumblütenfest bekannt, das bundesweit zu den größten Volksfesten gehört. Besonders durch die historische Altstadtinsel und den Wassertourismus ist die Stadt bekannt. Rund 10 km bzw. 40 km südwestlich der Stadtzentren von Potsdam und Berlin liegt die Stadt Werder im Nordosten der von der letzten Eiszeit geprägten Landschaft Zauche. Auf einer Insel in der dort 700 bis 1.400 m breiten Havel auf 38 m über NHN (Normalhöhennull), liegt die Kernstadt. Auch der Stadtname leitet sich davon ab, denn Werder bedeutet – ähnlich wie Werth o. Wörth – Insel im Fluss. Werder ist außerdem von den Havelseen, Schwielowsee, Glinderower See, Großer Plessower See und Großer Zernsee umgeben. Die Stadt Werder umfasst eine Gesamtfläche von rund 116 km².

Nach der Hauptsatzung der Stadt Werder gibt es folgende Ortsteile und Wohnplätze:
• Derwitz
• Bliesendorf mit Wohnplatz Resau
• Phöben
• Glindow mit Wohnsitz Elisabethhöhe
• Kemnitz mit Wohnplatz Kolonie Zern
• Petzow mit den Wohnplätzen Löcknitz und Riegelberg
• Plötzin mit den Wohnplätzen Neu Plötzin und Plessow
• Töplitz mit den Wohnplätzen Eichholz, Götting, Leest, Neu Töplitz und Alt Töplitz



Werder hat folgende Städte in der Umgebung:
• Potsdam (19 km)
• Michendorf (21 km)
• Brandenburg an der Havel (31 km)
• Bad Belzig (47 km)
• Berlin (61 km)
• Lutherstadt Wittenberg (72 km)
• Magdeburg (103 km)
• Stendal (108 km)
• Leipzig (145 km)

Wichtige Anlaufstellen:
Rathaus:
Eisenbahnstraße 13 – 14
14542 Werder (Havel)

Bauamt:
Eisenbahnstraße 13 - 14
14542 Werder (Havel)

Amtsgericht:
Jägerallee 10 – 12
14469 Potsdam

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