Baugutachter Werder (Havel)

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Andreas Henke Werder (Havel)
Dipl.-Ing. (FH)

Andreas Henke

Bausachverständiger und Baugutachter

Eisenbahnstraße 23
14542 Werder (Havel)
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Diplom-Ingenieur (Fachhochschule) Fachrichtung Hochbau
  • Gutachter für das Dachdecker- und Klempnerhandwerk mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Werder (Havel) steht Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Herr Andreas Henke als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Andreas Henke kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Werder (Havel), behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Werder (Havel) kommen bzw. sich nicht in Werder (Havel) auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Werder (Havel) - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Werder (Havel) ist eine Stadt im brandenburgischen Landkreis Potsdam-Mittelmark in der Landeshauptstadt Berlin. Als staatlich anerkannter Erholungsort, mit rund 26.720 Einwohnern ist Werder überregional, auch durch das frühjährliche Baumblütenfest bekannt, das bundesweit zu den größten Volksfesten gehört. Besonders durch die historische Altstadtinsel und den Wassertourismus ist die Stadt bekannt. Rund 10 km bzw. 40 km südwestlich der Stadtzentren von Potsdam und Berlin liegt die Stadt Werder im Nordosten der von der letzten Eiszeit geprägten Landschaft Zauche. Auf einer Insel in der dort 700 bis 1.400 m breiten Havel auf 38 m über NHN (Normalhöhennull), liegt die Kernstadt. Auch der Stadtname leitet sich davon ab, denn Werder bedeutet – ähnlich wie Werth o. Wörth – Insel im Fluss. Werder ist außerdem von den Havelseen, Schwielowsee, Glinderower See, Großer Plessower See und Großer Zernsee umgeben. Die Stadt Werder umfasst eine Gesamtfläche von rund 116 km².

Nach der Hauptsatzung der Stadt Werder gibt es folgende Ortsteile und Wohnplätze:
• Derwitz
• Bliesendorf mit Wohnplatz Resau
• Phöben
• Glindow mit Wohnsitz Elisabethhöhe
• Kemnitz mit Wohnplatz Kolonie Zern
• Petzow mit den Wohnplätzen Löcknitz und Riegelberg
• Plötzin mit den Wohnplätzen Neu Plötzin und Plessow
• Töplitz mit den Wohnplätzen Eichholz, Götting, Leest, Neu Töplitz und Alt Töplitz



Werder hat folgende Städte in der Umgebung:
• Potsdam (19 km)
• Michendorf (21 km)
• Brandenburg an der Havel (31 km)
• Bad Belzig (47 km)
• Berlin (61 km)
• Lutherstadt Wittenberg (72 km)
• Magdeburg (103 km)
• Stendal (108 km)
• Leipzig (145 km)

Wichtige Anlaufstellen:
Rathaus:
Eisenbahnstraße 13 – 14
14542 Werder (Havel)

Bauamt:
Eisenbahnstraße 13 - 14
14542 Werder (Havel)

Amtsgericht:
Jägerallee 10 – 12
14469 Potsdam

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