Gutachten für Entschädigung - Werder (Havel)
Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
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Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Werder (Havel), behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Werder (Havel) kommen bzw. sich nicht in Werder (Havel) auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Werder (Havel) - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Werder (Havel) ist eine Stadt im brandenburgischen Landkreis Potsdam-Mittelmark in der Landeshauptstadt Berlin. Als staatlich anerkannter Erholungsort, mit rund 26.720 Einwohnern ist Werder überregional, auch durch das frühjährliche Baumblütenfest bekannt, das bundesweit zu den größten Volksfesten gehört. Besonders durch die historische Altstadtinsel und den Wassertourismus ist die Stadt bekannt. Rund 10 km bzw. 40 km südwestlich der Stadtzentren von Potsdam und Berlin liegt die Stadt Werder im Nordosten der von der letzten Eiszeit geprägten Landschaft Zauche. Auf einer Insel in der dort 700 bis 1.400 m breiten Havel auf 38 m über NHN (Normalhöhennull), liegt die Kernstadt. Auch der Stadtname leitet sich davon ab, denn Werder bedeutet – ähnlich wie Werth o. Wörth – Insel im Fluss. Werder ist außerdem von den Havelseen, Schwielowsee, Glinderower See, Großer Plessower See und Großer Zernsee umgeben. Die Stadt Werder umfasst eine Gesamtfläche von rund 116 km².
Nach der Hauptsatzung der Stadt Werder gibt es folgende Ortsteile und Wohnplätze:
• Derwitz
• Bliesendorf mit Wohnplatz Resau
• Phöben
• Glindow mit Wohnsitz Elisabethhöhe
• Kemnitz mit Wohnplatz Kolonie Zern
• Petzow mit den Wohnplätzen Löcknitz und Riegelberg
• Plötzin mit den Wohnplätzen Neu Plötzin und Plessow
• Töplitz mit den Wohnplätzen Eichholz, Götting, Leest, Neu Töplitz und Alt Töplitz
Werder hat folgende Städte in der Umgebung:
• Potsdam (19 km)
• Michendorf (21 km)
• Brandenburg an der Havel (31 km)
• Bad Belzig (47 km)
• Berlin (61 km)
• Lutherstadt Wittenberg (72 km)
• Magdeburg (103 km)
• Stendal (108 km)
• Leipzig (145 km)Wichtige Anlaufstellen:
Rathaus:
Eisenbahnstraße 13 – 14 14542 Werder (Havel) Bauamt:
Eisenbahnstraße 13 - 14 14542 Werder (Havel)Amtsgericht:
Jägerallee 10 – 12 14469 Potsdam